Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Prüfung von Unternehmen und Einrichtungen der Arbeitsförderung und Weiter-bildung.
Eine Referenzliste lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
Unsere Beratungsschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Durchführung von internen Revisionen nach § 49 SGB II
- Beratung bei der Gründung von Eigenbetrieben und Anstalten der öffentlichen Rechts
- Prüfung von Eröffnungsbilanzen
Schwerpunkt der internen Revision bei Optionskommunen ist die Gewährung von passiven Leistungen nach dem SGB II, insbesondere:
- die Vollständigkeit der gestellten Anträge und der vorzulegenden Unterlagen,
- Unterhaltsprüfungen,
- die Ermittlung der Kosten der Unterkunft und Heizung und ihre Prüfung auf Angemessenheit,
- die Einkommensermittlung und die Anrechnung von Einkommen und verwertbarem Vermögen,
- die Darlehensgewährung, Rückforderungen und Rückzahlungen,
- die Prüfung der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen,
- die Verhängung von Sanktionen sowie
- die Ordnungsmäßigkeit der Leistungsbescheide.