Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge und private mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen, Größenklassen und Rechtsformen werden von uns kompetent geprüft und beraten.
Zu unseren Hauptaufgaben gehören insbesondere die Durchführung gesetzlicher Pflichtprüfungen und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen nach HGB und nach IFRS bei Kapital- und Personenhandelsgesellschaften. Daneben führen wir gesetzliche Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB bei Eigenbetrieben, Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Stiftungen und Vereinen durch.
Wir sagen was die Abschlussprüfung kosten wird - und halten uns daran.
Wir geben Ihnen feste Terminzusagen, damit Sie Ihre Bilanzsitzungen planen können.
Gerne ziehen wir einen Teil der Prüfungshandlungen im Rahmen einer Vorprüfung in das zu prüfende Geschäftsjahr vor, um den zeitlichen Aufwand im neuen Jahr zu minimieren.
Sie erhalten von uns einen Management-Letter, wenn wir Ihnen Verbesserungspotenziale aufzeigen können.